Königlicher Erlass Nr. 1
Über die Ordnung im Onlinehandel
- § 1Es gibt einen Dachzeltkönig. Alle anderen sind Untertanen.
- § 2Der Wettbewerb darf weiter Dachzelte verkaufen. In geringerer Stückzahl.
- § 3Wer dropshippt, ist ein Goofy.
- § 4Wer eine Modemarke gründet, ist ein Goofy mit Lager.
- § 5Wer vorm Burj al Arab Jetski fährt und es postet, ist ein Goofy auf dem Wasser.
- § 6Dachschrägen sind keine Dächer im Sinne dieses Erlasses.
- § 7Einsprüche sind per DM einzureichen. Sie werden nicht gelesen.
Lukas I.
Der Dachzeltkönig